Die Interessen der Studierenden werden bis November 1967 hauptsächlich durch die Studierendenverbände (SDS, SHB, HSU, LSD. RCDS u.a.) und das Studentenparlament vertreten. Die Satzung der Studentenschaft sieht auch Vollversammlungen der Studierenden vor, die vom ASTA einberufen werden können. Diese direkte Beteiligung aller Studierenden der Universität wird fast nie genutzt. Am 17.11.1967 beschließt eine Vollversammlung (VV) die Einrichtung einer Kritischen Universität und stärkt die Kompetenzen der VV und verlangt, dass alle Aktionen, die die Verwirklichung der Hochschulreformen dienen, durch VV entschieden werden müssen. Diese Praxis direkter Demokratie sollte die Ohnmacht der Studierenden in universitären Gremien brechen. In den folgenden Zeiten bis weit in die 70er Jahren sind VVs für die gesamte Universität, die Fachbereiche, die Institute und sogar in Seminaren eine wesentliche Form der demokratischen Willensbildung. Sie bilden ein demokratisches Korrektiv zu den offiziellen Gremien (Studentenparlament, Fachbereichs- und Fachschaftsräte).